Hohe Auszeichnung für 100 Jahre Musikverein Fidelio
durch den Bundespräsidenten ...
Der Musikverein Fidelio wurde mit der höchsten Auszeichnung für
Laienmusiker in Deutschland ausgezeichnet.
Für über hundert Jahre Musizierens in Oberbessenbach bekam der Musikverein die
PRO MUSICA-Plakette überreicht. Die PRO MUSICA-Plakette wurde vom Bundespräsidenten
Dr. Johannes Rau verliehen.
Die Vorstandschaft des Musikvereines Fidelio, Philipp Launer und Christine Emmerich
waren eingeladen zur Verleihung am 11.05.2003 in Günzburg / Donau. In einem Festakt
in der Stadthalle von Günzburg wurden an Musikvereine aus dem Allgäu-Schäbischen
Musikbundes, des Nordbayerischen Musikbundes, des Musikbundes von Ober- und Niederbayern,
des Musikverbandes Untermain und dem Blasmusikverband Vorspessart verliehen.
Insgesamt wurden in diesem Jahr 10 Musikvereine oder Musikkapellen aus diesen Verbänden mit der
PRO MUSICA-Plakette ausgezeichnet.
Die Pro-Musica Plakette und eine Urkunde mit orginal Unterschrift des
Bundespräsidenten Dr. Johannes Rau wurden vom Bayerischen Staatsminister für
Wissenschaft, Forschung und Kunst, Hans Zehetmair an die Vorstände des
Musikvereines Fidelio Philipp Launer und Christine Emmerich überreicht.
Hier gehts zur PRO-MUSICA Urkunde Musikverein Fidelio
Die Pro-Musica Plakette
Die Plakette zeigt auf der Vorderseite "Musizierende" mit Lyra und die Inschrift
"Für Verdienste um instrumentales Musizierens - PRO MUSICA -"; die Rückseite zeigt
den Bundesadler.
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil 1
Erlaß über die Stiftung der PRO MUSICA-Plakette vom 07.März 1968
Als Auszeichung für Vereinigungen von Musikliebhabern, die sich in langjährigem
Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit
um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben, stifte ich die
PRO MUSICA-Plakette.
Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.
Bonn, den 07. März 1968
Der Bundespräsident: Lübke
Der Bundeskanzler: Kiesinger
Der Bundesminister des Innern: Lücke
Die Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlaß des 100jährigen Bestehens
einer Musikvereinigung auf deren Antrag verliehen. Voraussetzung für die Verleihung
ist der Nachweis, daß sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher
musikalischer Arbeit und Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen
der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste
erworben hat.